Struktur
Geschäftsführung
Prof. Ludger Engels
Künstlerische Direktion und Geschäftsführung
Zur Vita
Claudia Valet
Assistenz der Geschäftsführung und internationaler Austausch
Kontakt: claudia.valet@adk-bw.de | Tel.: 07141 30996-11
Julian Bogenfeld
Leitung Administration
Kontakt: direktion@adk-bw.de | Tel.: 07141 30996-20
Petra Kerstan
Assistenz Leitung Administration und Student*innensekretariat
Kontakt: petra.kerstan@adk-bw.de | Tel.: 07141 30996-21
Gremien
Gesellschafter der ADK
Land Baden-Württemberg (Mehrheitsgesellschafter)
Stadt Ludwigsburg
Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Claudia Rose, Ministerialdirigentin und Leiterin der Abt. Kunst
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Irina A. Stotz, Regierungsdirektorin
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Stéphanie Barth, Regierungsdirektorin
Staatsministerium Baden-Württemberg
Renate Schmetz
Erste Bürgermeisterin der Stadt Ludwigsburg
Dr. Andreas Bareiß, Geschäftsführer
Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
Prof. Dr. Prof. h.c. mult. Eva-Maria Seng, Rektorin
Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
Künstlerischer Fachbeirat
Dr. Ulrike Groos, Direktorin Kunstmuseum Stuttgart
Viktor Schoner, Intendant Staatsoper Stuttgart
Barbara Mundel, Intendantin Münchner Kammerspiele
Volker Straebel, CALARTS, Dean, The Herb Alpert School of Music at CalArts,
California Institute of the Arts
Elke aus dem Moore, Kuratorin, Leiterin Akademie
Schloss Solitude Stuttgart (bis 2022)
Rechtsform
Die Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg (ADK) ist in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH organisiert.
Gegenstand des Unternehmens ist die projektbezogene Ausbildung, die Stärkung und Förderung der Darstellenden Kunst, sowohl auf der Bühne als auch im Film und in den neuen audiovisuellen Medien, und der darauf bezogenen Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung.
Die Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg gehört dem tertiären Bildungsbereich an. Nach dem vom Landtag beschlossenen Akademiegesetz vom 25. Februar 1992 (GBl. S. 115), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2007 ist die an der ADK erfolgreich abgeschlossene Ausbildung vergleichbaren berufsbefähigenden Abschlüssen an staatlichen Kunsthochschulen gleichgestellt und somit staatlich anerkannt.
Qualitätssicherung
Die ADK ist bemüht, eine Transparenz der Abläufe zu ermöglichen, Partizipation und Unterstützung statt Kontrolle als Arbeitsprinzip anzuwenden sowie ressourcenschonende Konzepte zu entwickeln. Um die Qualität der ADK nachhaltig zu sichern, lassen sich Bedingungen schaffen, die die Mitglieder der ADK dabei unterstützen und fördern »gute Arbeit« zu machen. In diesem Sinne verfolgt das Qualitätsmanagement der ADK das Ziel, Feedback und Beobachtung, Reflektion und Dialog in angemessener Weise zu ermöglichen, zu fördern und zu unterstützen. Weitere Informationen s. pdf-Datei