Das Studium wird jeweils zum Wintersemester aufgenommen.
Nächster Studienbeginn: Anfang Oktober 2013
Die Vergabe der bis zu zwölf Studienplätze erfolgt aufgrund einer Vorauswahl und der Ergebnisse der zweistufigen Eignungsprüfung.
Keine Altersbegrenzung.
Gemäß § 9 "Zusatzprüfung für Studienbewerber OHNE Hochschulreife" können BewerberInnen über eine Begabtenprüfung zum Studium zugelassen werden (siehe Zulassungsverordnung § 9).
Über die Einladung zur Eignungsprüfung entscheidet die Vorauswahl, dazu sind einzureichen:
1. ausgefüllter Anmeldebogen (siehe Formular)
2. tabellarischer Lebenslauf
3. Foto
4. Begründung des Studienwunsches (max. 2 Seiten A4)
5. ggf. Nachweise über praktische Arbeiten im künstlerischen Bereich
6. Nachweise der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder einer vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannten Vorbildung (in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich / wenn erst während der Bewerbungsfrist das entsprechende Zeugnis erwartet wird, kann das letzte Zeugnis beigefügt und bei Erhalt des Abiturzeugnisses dieses nachgereicht werden)
7. Für Bewerber, deren Muttersprache nicht deutsch ist, den Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
Anhand dieser Unterlagen entscheidet die Prüfungskomission der Akademie für Darstellende Kunst, welche Bewerber zur 1. Stufe der Eignungs-prüfung eingeladen werden.
Für die Studienaufnahme zum Wintersemester 2013/14 endet die Bewerbungsfrist am 31. Januar 2013 (Datum des Poststempels).
Postalisch eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Umschlag beigelegt wurde.
Bitte legen Sie die Unterlagen vollständig und fristgerecht vor!
Die Einladungen zur 1. Stufe der Eignungsprüfung werden fortlaufend per Mail versandt!
Die Eignungsprüfung erfolgt in zwei Stufen, die für die Studienaufnahme zum Wintersemester 2013/14 wie folgt terminiert sind
Prüfungsstufe I: fortlaufend ab Mitte März 2013
Prüfungsstufe II: Mai 2013
Bei einer Einladung zur 1. Stufe der Eignungsprüfung erwartet die Prüfungskommission das Vorspielen von zwei selbständig erarbeiteten Rollenausschnitten sowie eines musikalischen oder akrobatischen Vortrags. Es folgt ein Einzelgespräch mit einem kurzen Feedback zu den gezeigten Rollen und Fragen aus dem Bereich der darstellenden Kunst.
Die Rollenausschnitte sollen einmal einer Szene der klassischen deutschsprachigen Dramatik entstammen, bevorzugt in gebundener Sprache/Versform und einmal der neueren Dramatik.
Die Dauer der Ausschnitte sollte bei max. 5 Minuten liegen.
Der musikalische Vortrag besteht aus einem Kinder- oder Volkslied, das nicht instrumentell begleitet wird, er kann gegebenfalls durch einen akrobatischen Vortrag eigener Wahl ersetzt oder ergänzt werden.
Die Prüfungskommission entscheidet nach der 1. Stufe der Eignungsprüfung, welche Bewerber zur zweiten Prüfungsstufe eingeladen werden.
Das Prüfungsergebnis wird den Bewerbern unmittelbar nach dem Vorsprechen mitgeteilt.
Bei einer Einladung zur 2. Prüfungsstufe der Eignungsprüfung erwartet die Prüfungskommission
das Vorspielen von zwei selbständig erarbeiteten Rollenausschnitten aus einer Szene der klassischen deutschsprachigen Dramatik sowie einer neueren Dramatik.
Entsprechend der Hinweise der Kommission aus
der 1. Prüfungsstufe kann ggf. erwartet werden, dass die Rollenausschnitte modifiziert werden sollen. Dies wird den BewerberInnen nach dem Vorsprechen in der 1. Stufe mitgeteilt.
NEU: Darüber hinaus wird von der Kommission die Präsentation einer selbst entwickelten Szene zu einem frei gewählten Thema erwartet. Im Anschluss daran folgt ein Gespräch über das Thema und die szenische Umsetzung der selbst entwickelten Szene.
Jede Rolle/Szene soll jeweils ca. 3 Minuten umfassen. Der musikalische oder akrobatische Vortrag entsprechend den Anforderungen zur 1. Prüfungsstufe bleibt bestehen.
Die Prüfungskommission entscheidet nach der zweiten Prüfungsstufe der Eignungsprüfung, welche Bewerber aufgrund der erbrachten Leistungen zum Studium zugelassen werden.
Die Entscheidung wird dem Bewerber sowohl per eMail als auch per Post mitgeteilt.
Bei einmaligem Nichtbestehen der Zulassungsprüfung kann diese frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Weitere Wiederholungen sind nicht zulässig.
Die Studiendauer beträgt sieben Semester.
Das Land Baden-Württemberg erhebt ab dem Sommersemester 2012 keine Studiengebühren mehr.
Die Studierenden sind jedoch verpflichtet pro Semester einen Studentenwerks-Beitrag in Höhe von derzeit € 78,- sowie einen Verwaltungsbeitrag von derzeit € 20.- zu entrichten.
Ausbildung
Neben der Ausbildung in den grundlegenden Fähigkeiten (Sprechen, Singen, Bewegen) erfolgt die Ausbildung an der Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg wesentlich in themenbezogenen Modulen und Projekten. Gemeinsam mit den Partnern der Akademie für Darstellende Kunst werden innerhalb von Zeiträumen zwischen sechs Wochen und drei Monaten thematische Schwerpunkte gesetzt, die sowohl auf die theoretische (Dramaturgie, Theaterwissenschaft, Soziologie/Philosophie/Ästhetik) als auch die praktische (Szenenstudien, Wahlrollen, Filme, Aufführungen) Arbeit durchschlagen.
Weitere DozentInnen und Lehrende
Prof. Peter-Georg Bärtsch
Dozent Schauspiel, Atem, Stimme, Sprechen und Textarbeit
Martin Blau
Dozent Schauspiel
Grundlagen
Christine Geyer und Walter Lehmann
Dozenten Schauspiel
Clown
Katarina Oberlik
Dozentin Schauspiel
Performance
Helge Musial
Dozent Schauspiel
Contact-Improvisation
Lena Lauzemis
Dozentin Schauspiel
Szenenstudium
Holger Kraft
Dozent Schauspiel
Szenenstudium
Sabine Vitua
Dozentin Schauspiel
Szenenstudium
Elisabeth Crejcir
Dozentin Schauspiel
Szenenstudium
Astrid Meyerfeldt
Dozentin Schauspiel
Szenenstudium
Catja Baumann
Dozentin Schauspiel
Inszenierung
Thomas Schadt
Dozent Schauspiel
Inszenierung